Beweissicherungsverfahren

S A C H V E R S T Ä N D I G E N B Ü R O SPAHR

Beweissicherungsverfahren

Im Beweissicherungsverfahren wird unter Berücksichtigung aller bautechnischen Eigenschaften der Ist-Zustand eines Bauwerks oder Bauwerkteils festgestellt, hinreichend beschrieben und gerichtsverwertbar dokumentiert.

Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt z.B. zu einem Gerichtsverfahren kommen, kann so auch im Nachhinein aus dem Beweissicherungsverfahren der Beweis für den Schaden erbracht werden, auch wenn der Schaden bereits behoben wurde. Einer kurzfristigen Schadensbehebung steht somit nach dem Beweissicherungsverfahren nichts im Wege. Wirtschaftliche Folgeschäden (z.B. Leerstand der Immobilie oder Bauverzug) können somit gering gehalten werden.

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