Mitwirkung bei der Abnahme von Bauleistungen und Gebäuden

S A C H V E R S T Ä N D I G E N B Ü R O SPAHR

Mitwirkung bei der Abnahme von Bauleistungen und Gebäuden

Die Abnahme einer Bauleistung oder eines Gebäudes ist ein wichtiger Akt im Bauverlauf. Die Abnahme hat erhebliche Rechtsfolgen für den Auftraggeber:

  • Umkehr der Beweislast
  • Vergütung wird fällig (Schlussrate, Teilrate oder Gesamtbetrag, je nach Vertrag)
  • Gefahrenübergang
  • Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme
  • Ansprüche auf Vertragsstrafen verwirken
  • Anspruch auf Mangelbeseitigung verfällt für bekannte, nicht vorbehaltene Mängel

Hinsichtlich dieser Rechtsfolgen nach der Abnahme von Bauleistungen ist jedem Bauherren dringend zu empfehlen, sich hierbei den Rat und Beistand eines Sachverständigen einzuholen.

Ich begleite Sie bei der Abnahme von Bauleistungen und Gebäuden, führe für Sie das Mängelprotokoll und verhandle die Mängelbeseitigung mit den Beteiligten.
So sind Sie als Bauherr oder Erwerber auf der sicheren Seite.

Fragen Sie kostenlos und unverbindlich mein Angebot an.

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