Häufige Fragen

S A C H V E R S T Ä N D I G E N B Ü R O SPAHR

HÄUFIGE FRAGEN

Wer trägt die Kosten für ein privates Gutachten?

Die Kosten für ein privates Baugutachten trägt zunächst der Auftraggeber. Ob der Auftraggeber Anspruch hat, die Kosten des Gutachtens bei einem Dritten (i.d.R. Schadensverursacher) geltend zu machen ist im Einzelfall juristisch zu prüfen. Bei Privatgutachten ist die Zahlung per Vorkasse zu leisten.

Wer trägt die Kosten für ein gerichtliches Gutachten?

Die Kosten für ein Gerichtsgutachten tragen die beiden gegnerischen Parteien zunächst gemeinsam in Form einer Geldeinlage bei der Gerichtskasse.

Wer trägt die Kosten für ein Gutachten zur Geltendmachung von Versicherungsansprüchen?

In der Regel trägt die Versicherung die Kosten für das Gutachten. In jedem Fall ist die Kostenübernahme vorher mit dem Versicherungsträger abzusprechen und schriftlich zu bestätigen.